Dienstag, 15. Februar 2011

Sexaffäre: Ab 6. April schneller Prozess für Berlusconi


„Kurzer Prozess“ für Silvio Berlusconi: Der Regierungschef muss sich wegen der Sexaffäre um die eine junge Marokkanerin in einem Schnellverfahren vor Gericht verantworten.

Die Anklagepunkte lauten auf Amtsmissbrauch und Umgang mit minderjährigen Prostituierten. Das entschied die Ermittlungsrichterin Cristina Di Censo am Dienstag in Mailand auf Antrag der Staatsanwälte.

Für die beiden Anklagepunkte Amtsmissbrauch und Umgang mit minderjährigen Prostituierten gebe es ausreichend Beweise, begründete die Ermittlungsrichterin ihre Zustimmung zu dem beantragten Schnellverfahren gegen Berlusconi.

Die Geschädigten in dem Verfahren seien in punkto Amtsmissbrauch das italienische Innenministerium und im Hinblick auf den Vorwurf des Umgangs mit minderjährigen Prostituierten die junge Marokkanerin. Amtsmissbrauch wird mit bis zu zwölf Jahren Gefängnis bestraft, Prostitution mit Minderjährigen mit höchstens drei Jahren.

Der Prozess soll am 6. April in Mailand beginnen. Drei Richterinnen sind ausgewählt, über das Schicksal Berlusconis zu entscheiden.
Im Falle einer Verurteilung drohen Berlusconi bis zu 15 Jahre Haft.

Amtsmissbrauch wird mit bis zu zwölf Jahren Gefängnis bestraft, Prostitution mit Minderjährigen mit höchstens drei Jahren.

Regierungschef Berlusconi, der sich derzeit in Palermo aufhält, weigerte sich, den Beschluss der Untersuchungsrichterin zu kommentieren.

Amtsmissbrauch wird dem 74-jährigen Medienmogul vorgeworfen, weil er im Mai des vergangenen Jahres die damals 17-jährige Marokkanerin „Ruby“ alias Karima El-Marough persönlich vor dem Gefängnis bewahrt haben soll.

Berlusconi hatte dies selbst eingeräumt, den Vorwurf des Amtsmissbrauchs jedoch zurückgewiesen.

Vielmehr habe er so handeln müssen, um einen „diplomatischen Zwischenfall“ zu vermeiden in der Annahme, bei Ruby handele es sich um die Nichte des damaligen ägyptischen Staatschefs Husni Mubarak. Seine Anwälte wollen Beweise dafür haben, dass Berlusconi dies glauben musste.

Der Anklagepunkt des Umgangs mit minderjährigen Prostituierten stützt sich vor allem auf abgehörte Telefongespräche. Auch hier geht es um die damals noch 17-jährige Marokkanerin, die in Italien „Ruby Rubacuori“ (Ruby Herzensdieb) genannt wird.

Sie soll zusammen mit anderen Prostituierten bei wüsten Partys in Berlusconis Villa Arcore bei Mailand mitgemacht haben. Sie selbst soll in den Telefonmitschnitten gesagt haben, sie sei schon im Alter von 16 Gast des Ministerpräsidenten gewesen.

Öffentlich hatten beide – sowohl Berlusconi als auch das Mädchen – stets abgestritten, miteinander Sex gehabt zu haben.

Gegen Berlusconi waren in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren angestrengt worden.

Die Mehrheit im Parlament hatte ihm allerdings einen juristischen Schutz vor mehreren Prozessen verschafft.

Im Januar entzogen ihm die höchsten Richter den wichtigsten Teil dieser „Quasi-Immunität“ gegen Gerichtsverfahren.

dpa

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